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   VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87   

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VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87 (https://dejure.org/1987,2198)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.09.1987 - 2 S 6/87 (https://dejure.org/1987,2198)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. September 1987 - 2 S 6/87 (https://dejure.org/1987,2198)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1988, 305
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1987 - 2 S 1266/87

    Beitragspflicht für eine einzelne Erschließungsanlage - Zurückverweisung an das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87
    Im Falle der Unwirksamkeit einer gebildeten Erschließungseinheit bedarf es zur Entstehung der Beitragspflicht für die einzelne Erschließungsanlage nicht eines besonderen, die Einzelabrechnung zulassenden Gemeinderatsbeschlusses (Anschluß VGH Mannheim, 1987-07-28, 2 S 1266/87).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7653/95

    Teileinrichtung; Erneuerungsbedürftigkeit; Technischer Verschleiß; Rechtlicher

    Im Ergebnis ebenso VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 3. September 1987 - 2 S 6/87 -, VBlBW 1988, 305 (307 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89

    Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße

    Hierunter ist nämlich nach der Rechtsprechung des Senats im württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen,deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 1.1.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 -- m.w.N.).

    Hieraus folgt, daß unter der Geltung der Neuen Allgemeinen Bauordnung und des genannten Aufbaugesetzes eine Straße jedenfalls so lange die Eigenschaft einer "vorhandenen Erschließungsanlage" entbehrte, wie es an einem verbindlichen Ortsstraßen- oder Bebauungsplan fehlte, weil erst ein solcher Plan einer Straße die Bestimmung zum Anbau vermitteln konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1983 -- 2 S 1811/83 --; Urteil vom 4.8.1987 -- 2 S 72/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --).

    Nach § 9 Abs. 1 ES 1976 sind Straßen u.a. dann endgültig hergestellt, "wenn ihre Flächen Eigentum der Gemeinde sind, sofern eine Erwerbspflicht nach § 14 LStrG besteht" ... Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2.10.1985 -- 2 S 1197/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 12.11.1987 -- 2 S 2328/86 --), die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (vgl. Urteil vom 18.7.1987, KStZ 1987, 211), genügt diese Formulierung den Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Merkmalsregelung nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 1 S 2302/92

    Anweisung der Rechtsaufsichtsbehörde an die Gemeinde, Erschließungsbeiträge zu

    Hierunter ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts im württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung am 1.1.1873 hinsichtlich ihres Ausbaus und Verkehrszustandes für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war (Urt. v. 3.9.1987 - 2 S 6/87 -, VBlBW 1988, 305 m.w.N.).

    Das Vorhandensein einer historischen Ortsstraße hängt maßgeblich von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion ab, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Erschließungsfunktion vermittelt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.9.1987 - 2 S 6/87 -, insoweit nicht abgedruckt in VBlBW 1988, 305).

    Nach Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung konnten Ortsstraßen nur noch aufgrund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes vom 18.8.1948 (RegBl. S. 127) erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.9.1987, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen; historischen Ortsstraße in einem ehemals

    Das Vorhandensein einer historischen Straße hängt aber nicht maßgeblich von ihrer Bezeichnung oder der Aufnahme in ein Wegeverzeichnis ab, sondern von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Zugänglichkeit vermittelt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.09.1987 - 2 S 6/87 - nur auszugsweise veröffentlicht in VBlBW 1988, 305; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 49 Erl.

    War ein Plan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG bereits "hergestellt" bzw. im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 61 f. mwN, Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27, Urteil vom 03.09.1987 - 2 S 6/87 - VBlBW 1988, 305 ; Buhl, VBlBW 1984, S. 270 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Urt. v. 11.5.1993 - 1 S 2302/92 - VBlBW 1993, 338; Urt. v. 3.9.1987 - 2 S 6/87 - VBlBW 1988, 305) ist im ehemals württembergischen Landesteil unter einer solchen Straße eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuen Allgemeinen Bauordnung am 1.1.1873 hinsichtlich ihres Ausbaus und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war.
  • VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; vorhandene - historische - Ortsstraße;

    Deshalb kann nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung bei Baulinienplänen auf der Grundlage der Neuen Allgemeinen Bauordnung von 1872 unterstellt werden, dass die Baulinien im Zweifel mit den Straßengrenzen identisch gewesen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.1993 - 2 S 3019/91 -, juris Rn. 29; Urt. v. 21.12.1970 - II 257/69 - zweifelnd: Urt. v. 23.07.1973 - II 465/72 - vgl. auch Beschl. v. 11.03.1981 - 2 S 1717/80 - und Urt. v. 03.09.1987 - 2 S 6/87 -, VBlBW 1988, 305; ferner die bei Buhl, VBlBW 1984, S. 271 Fn. 133 zitierten Entscheidungen).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 2 S 1372/88

    1. Verbandskläranlage - Globalberechnung künftiger Herstellungskosten -

    Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, sind im Falle einer sog. abgemagerten Mischkanalisation, die zur Aufnahme des Straßenoberflächenwassers und des Grundstücksschmutzwassers, nicht dagegen auch zur Aufnahme des Grundstücksoberflächenwassers bestimmt ist, die Straßenentwässerungskosten des Kanalnetzes in der Weise zu ermitteln, daß im wesentlichen die fiktiven Kosten eines Straßenentwässerungskanals den fiktiven Kosten eines Grundstücksentwässerungskanals einander gegenübergestellt werden und hieraus die entsprechenden Kostenanteile errechnet werden; auf die Ermittlung getrennter Kostenmassen für die allein der Straßenentwässerung und allein der Grundstücksentwässerung dienenden Bestandteile der Anlage kann in der Regel verzichtet werden, weil diese Kostenmassen sich weitgehend gegenseitig aufheben (vgl. dazu im einzelnen BVerwG, Urteil vom 9.12.1983 -- 8 C 112.82 --, DVBl. 1984, 194; Urteil vom 27.6.1985 -- 8 C 30.83 --, DVBl. 1985, 1178; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.10.1986 -- 2 S 2272/85 --, ESVGH 37, 29 ff.; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --).

    Diese Ansicht beruht auf der Erwägung, daß zum einen die Aufspaltung der Grundstücksentwässerungskosten hinsichtlich des Oberflächenwassers und des Schmutzabwassers bundesrechtlich nicht geboten ist und es zum anderen im planerischen Ermessen der Gemeinde steht, für welches Entwässerungssystem sie sich entscheidet und auf welches andere sie gewissermaßen verzichtet (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02

    Bemessung der Abwassergebühr nach der Frischwassermenge

    Nach der Senatsrechtsprechung steht den Kommunen diese Methode alternativ zur Zwei-Kanal-Methode zur Verfügung, nach der das Verhältnis der Kosten eines fiktiven Schmutzwasserkanals zu denen eines fiktiven (einheitlichen) Niederschlagswasserkanals, der derartiges Wasser unabhängig von seiner Herkunft erfasst, festgestellt wird (Urteil vom 3.9.1987 - 2 S 6/87 - und vom 19.5.1988, BWGZ 1989, 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89

    Erschließungsbeitragspflicht, Aufwandsermittlung und Abrechnung mehrerer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2.10.1985 -- 2 S 1197/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 12.11.1987 -- 2 S 2328/86 --), die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (vgl. Urteil vom 14.8.1987, KStZ 1987, 211 = NVwZ 1988, 361), genügt diese Formulierung den Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Merkmalsregelung nicht.

    Jedoch hat es mit dem beispielhaften Hinweis auf diese Fallgruppe den Maßstab aufgezeigt, der auch in sonstigen Fällen an die Zusammenfassung mehrerer Straßen zum Zwecke gemeinsamer Aufwandsermittlung anzulegen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 21.3.1989 -- 2 S 1046/86 --, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 7.7.1989 -- 8 B 47.89 --; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.5.1990 -- 2 S 710/88 --).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2012 - 4 L 41/11

    Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands im Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung

    Nicht zu folgen ist den Auffassungen, die Kosten seien in dem Verhältnis zu verteilen, in dem die Kosten eines hypothetischen Grundstücksentwässerungskanals für Schmutz- und Niederschlagswasser und eines hypothetischen Straßenentwässerungskanals stünden (sog. reine Zwei-Kanäle-Theorie; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28. Februar 2003 - 15 A 959/03 - und Urt. v. 2. September 1998 - 15 A 7653/95 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 3. September 1987 - 2 S 6/87 - Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 128 Rdnr. 29a zum Erschließungsbeitragsrecht; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 599, 656 zum Anschlussbeitragsrecht) oder die Kosten seien zunächst nach einem hypothetischen Schmutzwasserkanal und einem hypothetischen Niederschlagswasserkanal aufzuteilen und die so ermittelten Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung müssten nochmals gehälftet werden (sog. splittende Zwei-Kanäle-Theorie; vgl. Rosenzweig/Freese, KAG Nds, § 6 Rdnr. 104; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29. Juni 1987 - 2 A 2712/84 -, OVGE MüLü 39, 126, 130 zum Anschlussbeitragsrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91

    Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 3 A 3629/98

    Anforderungen an den Bebauungszusammenhang; Bebauung innerhalb der im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7644/95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zu einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 3762/98

    Nacherhebung eines Erschließungsbeitrages ; Kosten der Herstellung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1988 - 2 S 1324/86

    Entwässerungsbeitrag - nomineller Kostenbegriff

  • VG Bremen, 08.02.2013 - 2 K 183/11

    Straßenausbaubeiträge - Abrechnungsfähigkeit; Abschnittsbildung;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Straßenabschnittbildung -

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.1990 - 2 S 3193/89

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei offenem Verfahrensausgang

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 3767/98

    Nacherhebung eines Erschließungsbeitrages ; Kosten der Herstellung des

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 3058/90

    Gemeinderatsbeschluß über Ausbau einer Teilstrecke - keine

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